1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen haben für alle ausgeführten vertragsbedingten Lieferungen und Services Gültigkeit. Es werden ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen angewandt.
Jegliche Veränderung, Abweichung oder zusätzliche Bedingungen vom Einkäufer werden nicht akzeptiert, auch dann nicht wenn diesen in einer Bestellung nach unserem Angebot von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurden oder wir die Bestellung ohne Vorbehalt ausführen.
Unser Schweigen bedeutet die Ablehnung der Bedingungen des Einkäufers.
2. Angebot und Vertrag
Eine Veränderung unseres Angebotes unterliegt einer schriftlichen Ankündigung innerhalb von 30 Tagen.
Jede Bestellung benötigt unsere schriftliche Bestätigung oder eine Auftragsbestätigung wodurch wir die Annahme des Auftrages bestätigen.
Jeder Nachtrag, Zusatz oder Stornierung vom Auftrag oder von anderen Bedingungen benötigen eine schriftliche Information.
Erklärungen oder Meldungen seitens des Einkäufers nach dem Abschluss des Vertrages sind nur nach schriftlicher Information wirksam.
3. Preise
Preise – wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – beinhalten nicht die Kosten von Verpackung, Versicherung, Fracht und MwST (beachten Sie Artikel 20 der INCOTERMS).
4. Werkzeuge und Muster
Werkzeuge und Muster bleiben in unserem Eigentum, es sein denn, dass in einer schriftlichen Vereinbarung anderslautende Bedingungen getroffen worden sind, auch wenn der Einkäufer für diese teils oder gesamt bezahlt hat.
5. Vorrauskasse
Wir behalten es uns vor durch eine schriftliche Mitteilung eine Vorauszahlung oder eine Zahlungsgarantie über den Wert der Lieferung zu verlangen.
Wenn schriftlich bestätigt, aber der Käufer keine Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie in einer angemessenen Zeit getätigt hat, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
6. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere Produktion oder Lager wenn keine schriftliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Versand und Lieferung
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart werden alle Sendungen auf Risiko des Verkäufers versendet (siehe Artikel 20 INCOTERMS).
Wir behalten uns das Recht vor über Art, Weg und Transporteur zu entscheiden. Teillieferungen sind erlaubt. Artikel 6 bleibt davon unberührt. Wenn nicht anderweitig individuell schriftlich vereinbart, ist der Käufer verantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen und offiziellen Regelungen für Import, Lagerung und Gebrauch der Produkte einzuhalten.
8. Liefertermin
Eine Erinnerung, wenn gesetzlich nicht gefordert, genügt nicht. Das Überschreiten des geforderten Datums der endgültigen Lieferung, festgesetzt durch den Käufer, gilt nicht als Verspätung falls nicht anders schriftlich vereinbart.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung/Produkte, unabhängig von der Rechtsgrundlage, bleiben solange Eigentum von Veneporte bis eine vollständige Bezahlung der offenen oder zukünftigen Fälligkeiten die durch die Verbindung der gesamten Geschäftsbeziehung des Käufers entstanden sind.
Möglicherweise ist der Käufer auf Grundlage seines Geschäftes angehalten Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, weiterzuverkaufen.
Der Käufer überträgt uns alle seine Forderungen des Weiterverkaufes in voller Höhe des Wertes der Waren die in unserem Eigentum sind.
Der Käufer ist berechtigt die Forderung aus diesem Geschäft einzuziehen solange alle uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Käufer ist verpflichtet die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu einem angemessenen Aufwand gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern.
Zu dem Zeitpunkt an dem der Versicherungsfall eintritt, tritt der Käufer jeglich mögliche Forderung gegenüber dem Versicherer an Veneporte in Höhe des Warenwertes ab.
10. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Arbeitskampf, Störung beim Transport und der Betriebsanlagen, Anweisungen von Behörden, Energie- oder Rohmaterialknappheit oder änliche Schwierigkeiten, die ausserhalb der Kontrolle aller Beteiligten liegen, sind die Vereinbarungen während der Zeit der Behinderung ausgesetzt.
In diesem Fall wird zwischen den Parteien einvernehmlich wie und in welchen Umfang die durch höhere Gewalt aufgeschobenen Lieferungen behandelt werden.
11. Gewerblicher Eigentum und Copyrights (Spezifikationen des Käufers)
Bei Teilen, die auf Grund von Spezefikationen des Käufers hergestellt werden, muss vom Käufer sichergestellt werden, dass die Eigentumsrechte aller Beteiligten bei der Produktion dieser Teile nicht verletzt werden.
Der Käufer muss uns entschädigen und schadlos halten gegenüber allen Beteiligten in dieser Verbindung.
Der Käufer ist verantwortlich für das unabhängige Überprüfen aller Beteiligten wer Eigentumsrecht besitzt und ist aufgefordert uns mitzuteilen wem es gehört.
12. Produktinformation
Informationen aus Produktkatalog, Broschüren oder anderen Werbeunterlagen über unsere Produkte, Ausstattung, Werk und Prozesse basieren auf unserer Forschung und Erfahrung im Bereich Ingenieurwesen und sind nur Empfehlungen.
Es ist nicht möglich schließen garantierte Qualitäten oder Garantieanspruch auf Basis der Details wenn es ausdrücklich vereinbart wurde als Garantie.
Wir behalten uns das Recht vor am Produkt technische Modifikationen im Rahmen unserer Produktentwicklung vorzunehmen.
Die vereinbarten schriftlichen Spezifikationen mit dem Käufer sind relevant für die Produktqualität. Sollten die Spezifikationen nicht schriftlich vereinbart worden sein, so stehen diese in unserem technischen Datenblatt sowie als Zeichnungen mit Spezifikationen.
Zusätze oder Abweichungen der Qualität von der Vereinbarung müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Vorausgesetzt einer Einigung über Qualität zum Produkt oder übliche Verwendung, welches ergänzt oder abweicht von der vereinbarten Qualität, wird nicht akzeptiert.
13. Rechte des Käufers auf Grund von Reklamationen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart hat der Käufer umgehend und ohne Verzögerung über die Reklamation schriftlich zu informieren, jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware (Bei verstecktem Mangel ebenfalls ohne Verzögerung, jedoch spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels).
Falls der Käufer die Vorgaben der Benachrichtigung nicht einhält, gilt das Produkt als akzeptiert.
14. Garantie
Im Falle von beschädigten Teilen werden wir nach unserem Ermessen entweder Ersatz leisten, Instandsetzen oder, wenn der Käufer es wünscht, eine Gutschrift erstellen (Nacherfüllung).
15. Rücksendungen
Rücksendungen, die nicht Gegenstand einer nach den Bedigungen Veneportes Reklamation sind, könnten mit einem Abzug von 25 % vom Rechnungswert vereinbart werden. Frachtkosten werden vom Käufer getragen. Rücksendungen benötigen grundsätzlich einer vorherigen schriftlichen Bestätigung von Veneporte. Rücksendungen sind nur in Höhe von 1 % vom Einkaufswert der letzten 12 Monate möglich.
16. Unter - bzw. Überlieferungen
Der Käufer hat uns über jegliche Unter- und Überlieferung unverzüglich und ohne Verspätung schriftlich zu informieren, spätestens jedoch 2 Arbeitstage nach Erhalt der Ware (Sollten Waren später ausgepackt werden so ist ohne Verzörung, jedoch innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels, schriftlich zu informieren. Dies ist limitiert auf 10 Arbeitstage nach Erhalt der Ware). Sollte der Käufer diese Fristen versäumen, gilt die Ware als akzeptiert.
Im Falle einer Unterlieferung wird eine Nachlieferung, falls möglich, erfolgen. Wenn nicht wird eine Gutschrift erstellt.
Im Falle einer Überlieferung ist eine Rücksendung möglich wenn die Möglichkeit der Nachberechnung nicht gegeben ist.
17. Haftungsbeschränkung und Ausschluss von der Haftung
Unsere Haftung basiert auf dem Prinzip unserer, wenn nicht anders festgelegt, spezifizierten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im Falle eines leicht fahrlässigen Bruches von Vertragsinhalten, der zunächst die Möglichkeit gab einen ordnungsgemäßen Vertrag zu schließen auf welchem die Parteien normalerweise vertrauen können, ist unsere Haftungsbeschränkung begrenzt auf die typischen vorhersehbaren Mängel. Im Falle von leicht fahrlässigen Versäumnissen anderer Vertragsinhalte ist unsere Haftung ausgeschlossen.
18. Kontoauszug
Der Käufer hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Kontostandes – ausdrücklich – in Hinsicht auf Kontostandsbestätigung aber auch Benachrichtigungen und Abrechnungen zu prüfen.
Stellungnahmen zur Kontostandsbestätigung müssen innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungsdatum schriftlich getätigt werden.
Jegliche weiteren Anmerkungen können jederzeit getätigt werden. Nicht eingehaltene Zeiten bedürfen einer begründeten Zustimmung.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausdrücklich der Ort der Registrierung unseres Unternehmens. Jedoch sind wir berechtigt bei einem Rechtsstreit gegen den Käufer die allgemeine Gerichtsbarkeit an seinen Ort zu verlegen.
20. Anwendbares Recht
Das Recht der Portugisischen Republik kommt zur Anwendung.
21. Handelsbedingungen
Wenn auf INCOTERMS, ICC Paris -Basis vereinbart wurde, kommen diese bei Abschluss des Vertrages, zu dem zu dieser Zeit gültigen Ausführungen, zur Anwendung. Zu lesen unter www.iccwbo.org.
22. Zusatzbedingungen für den Service von dem vom Käufer gelieferten Teilen
Die eingehenden vom Käufer gelieferten Waren unterliegen unseren Wareneingangskontrollprozessen. Hier wird die Übereinstimmung von Lieferpapieren für die Produkte und, immer unter den Bedigungen die der Zustand der gelieferten Waren es zulässt, auf sichtbare Transportschäden und Liefermengen geprüft.
Weitere Prüfungen werden nur durchgeführt wenn diese im Vorfeld mit dem Käufer schriftlich vereinbart wurden oder wir es für absolut notwendig halten.
Bei Ausschuss und Mindermengen für Serienteile muss schriftlich mit dem Käufer im Vorfeld das weitere Vorgehen vereinbart werden.
Falls eine Vereinbarung nicht zustande kommt, ist der Käufer im Nachgang nicht berechtigt eine Erstattung der Ausschussware oder der Minderlieferung zu reklamieren.
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart werden bei der Qualitätsprüfung nach unseren Vorgaben Stichproben gemacht.
Bei einer berechtigten Beschwerde, welche durch unseren Fehler entstanden ist, besteht unsere Haftung nur in der Höhe des Auftragswertes der Teile die diese Beschwerde betreffen.
In diesem Fall werden wir eine entsprechende Gutschrift erstellen oder bieten einen kostenlosen Ersatz. Der Käufer trägt die Transportkosten.